Altes Testament · 4. Mose · Kapitel 15
4. Mose 15,14
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut.
4. Mose 15,14 · Lutherbibel 1912
Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. — 4. Mose 15,14 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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12Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.
13Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.
Weiterlesen in 4. Mose 15
14Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut.
15Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.
16Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.