Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 21
2. Mose 21,14
Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
2. Mose 21,14 · Lutherbibel 1912
Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. — 2. Mose 21,14 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
Weiterlesen in 2. Mose 21
14Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
15Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.