Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 12
2. Mose 12,49
Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
2. Mose 12,49 · Lutherbibel 1912
Ein Gesetz soll sein für den Eingeborenen und für den Fremdling, der in eurer Mitte weilt. — 2. Mose 12,49 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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47Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.
48So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Weiterlesen in 2. Mose 12
49Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
50Und alle Kinder Israel taten, wie der HERR Mose und Aaron hatte geboten.
51Also führte der HERR auf einen Tag die Kinder Israel aus Ägyptenland mit ihrem Heer.