Altes Testament · 2. Mose · Kapitel 12
2. Mose 12,46
In EINEM Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.
2. Mose 12,46 · Lutherbibel 1912
In einem Hause soll es gegessen werden; du sollst nichts von dem Fleische aus dem Hause hinausbringen, und ihr sollt kein Bein an ihm zerbrechen. — 2. Mose 12,46 (Elberfelder Bibel 1905)
Im Zusammenhang
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44Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.
45Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.
Weiterlesen in 2. Mose 12
46In EINEM Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.
47Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.
48So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.